Der Kanton Bern kennt seit dem 1. Januar 2006 im Verhältnis zwischen Eltern und Kinder keine Erbschafts- und Schenkungssteuern mehr. Eine kürzlich lancierte Initiative will aber nun
Wir empfehlen Ihnen dringend rechtzeitig den Notar zu konsultieren um zu prüfen, ob noch im Jahre 2011 eine Schenkung an Ihre Kinder angezeigt ist. Infoblatt als PDF (638 KB)
Auf vielseitigen Wunsch wiederholen wir am 18. Januar 2010 den Herbstanlass vom 19.10.2009 zum Thema "Die Liegenschaft im Nachlass – erbrechtliche Zwänge und gestalterische Freiheiten". Weitere Infos als PDF zum Herunterladen: Wiederholung_Herbstanlass.pdf
18.11.2009
Referat von Rudolf Graf zum Herunterladen als PDF: Lebenskosten_im_Alter.pdf
18.11.2009
Am 1. Oktober 2009 ist das neue Gesetz über die Handänderungssteuern in Kraft getreten. Die wichtigsten Änderungen in Kürze:
18.11.2009
Auf den 1. Juli 2009 hin wurde Art. 54 des Versicherungsvertragsgesetzes revidiert. Für die Vertragsliegenschaft abgeschlossene private Sachversicherungsverträge enden nun nicht mehr mit dem Eigentumsübergang, sondern gehen automatisch auf den Erwerber über. Der Erwerber hat aber die Möglichkeit diese Sachversicherungsverträge innert 30 Tagen seit dem Eigentumsübergang gegenüber dem Versicherungsunternehmen schriftlich zu kündigen. Auch das Versicherungsunternehmen hat die Möglichkeit der Kündigung, allerdings nur innerhalb von 14 Tagen ab Eigentumsübergang. Durch diese gesetzliche Regelung wird die Möglichkeit einer Lücke im Versicherungsschutz verhindert.
18.11.2009
Wir freuen uns, Ihnen mitzuteilen, dass Herr Notar Pietro Aeschimann seit 1. Januar 2006 als Partner in unser Notariat Graf, Krummenacher & Partner eingetreten ist. Der Eintritt erfolgt im Sinne einer Nachfolgeregelung. Herr Pietro Aeschimann wird künftig seine Klientschaft in unserem Büro Langenthal, Jurastrasse 29 (Geschäftshaus Jurapark), betreuen.
03.01.2006