Das Notariat Graf, Krummenacher & Partner bietet seine Dienst­leistungen grund­sätz­lich in der gesamten Schweiz sowie im gesamten deutsch­sprachigen Raum von Europa an. Der ber­ni­sche Notar ist für die Er­rich­tung von öffent­lichen Ur­kunden zustän­dig; im Be­reich des Han­dels­rechtes, des Ge­sell­schafts­rechtes sowie des Ehe­güter- und Erb­rechtes wer­den unsere Ur­kun­den in der ge­sam­ten Schweiz, und teil­weise auch im benach­barten Aus­land voll­zogen. Für die Be­ur­kun­dung von Grund­stück­kauf­ver­trägen sind wir im ge­sam­ten Kan­ton Bern zu­ständig. Bei Be­darf können ex­terne Ur­kunds­per­sonen bei­ge­zogen werden.

Beispiele

  • Sie möchten im Berner Oberland eine Ferien­woh­nung kau­fen: gerne be­ur­kun­den wir den hie­zu not­wen­digen Kauf­ver­trag und sind auch für den Grund­buch­ein­trag be­sorgt.
  • Sie möchten eine GmbH oder eine AG im Kanton Zürich grün­den: wir be­raten Sie gerne und sind auch für die Be­ur­kun­dung der Grün­dung sowie die not­wen­dige Handels­register­an­meldung zu­stän­dig.
  • Sie wohnen im Kanton Aargau und möchten einen Ehe­ver­trag oder eine letzt­willige Ver­fü­gung er­richten lassen: wir be­raten Sie gerne und sind auch für die öf­fent­liche Be­ur­kun­dung Ihrer Willens­er­klärung zu­ständig.
  • Sie möchten eine Unter­schrift für eine Be­hörde in Deutsch­land be­glau­bigen lassen: wir neh­men die Unter­schrifts­be­glaubi­gung gerne vor und holen für Sie, soweit not­wendig, die Über­be­glaubi­gung ein.
  • Der Nachlass Ihrer im Kanton Grau­bün­den ver­stor­benen Tante soll ge­teilt wer­den: wir be­ra­ten Sie gerne und voll­zie­hen die von uns aus­ge­arbei­tete Erb­teilung nach Zu­stim­mung sämt­li­cher Erben.
  • Sie möchten Stamm­anteile einer deutschen GmbH kaufen oder ver­kaufen: wir sind für die Be­ur­kun­dung zu­ständig. Die Steuer­be­ra­tung und die An­mel­dung bei den Han­dels­re­gister­behörden er­fol­gen durch unseren deut­schen Kor­res­pon­denz­an­walt.