Das Notariat Graf, Krummenacher & Partner bietet seine Dienstleistungen grundsätzlich in der gesamten Schweiz sowie im gesamten deutschsprachigen Raum von Europa an. Der bernische Notar ist für die Errichtung von öffentlichen Urkunden zuständig; im Bereich des Handelsrechtes, des Gesellschaftsrechtes sowie des Ehegüter- und Erbrechtes werden unsere Urkunden in der gesamten Schweiz, und teilweise auch im benachbarten Ausland vollzogen. Für die Beurkundung von Grundstückkaufverträgen sind wir im gesamten Kanton Bern zuständig. Bei Bedarf können externe Urkundspersonen beigezogen werden.
Beispiele
- Sie möchten im Berner Oberland eine Ferienwohnung kaufen: gerne beurkunden wir den hiezu notwendigen Kaufvertrag und sind auch für den Grundbucheintrag besorgt.
- Sie möchten eine GmbH oder eine AG im Kanton Zürich gründen: wir beraten Sie gerne und sind auch für die Beurkundung der Gründung sowie die notwendige Handelsregisteranmeldung zuständig.
- Sie wohnen im Kanton Aargau und möchten einen Ehevertrag oder eine letztwillige Verfügung errichten lassen: wir beraten Sie gerne und sind auch für die öffentliche Beurkundung Ihrer Willenserklärung zuständig.
- Sie möchten eine Unterschrift für eine Behörde in Deutschland beglaubigen lassen: wir nehmen die Unterschriftsbeglaubigung gerne vor und holen für Sie, soweit notwendig, die Überbeglaubigung ein.
- Der Nachlass Ihrer im Kanton Graubünden verstorbenen Tante soll geteilt werden: wir beraten Sie gerne und vollziehen die von uns ausgearbeitete Erbteilung nach Zustimmung sämtlicher Erben.
- Sie möchten Stammanteile einer deutschen GmbH kaufen oder verkaufen: wir sind für die Beurkundung zuständig. Die Steuerberatung und die Anmeldung bei den Handelsregisterbehörden erfolgen durch unseren deutschen Korrespondenzanwalt.