A. Gebühren nach der Verordnung über die Notariatsgebühren

1. Stiftung

Errichtung
Bemessungsgrundlage: Gebühr nach gebotenem Zeitaufwand

Art. 7 GebVNAnhang 1 + MWST
Änderung

2. Ehevertrag

Abschluss und Abänderung
Bemessungsgrundlage: Gebühr nach gebotenem Zeitaufwand

Art. 8 GebVNmind.CHF 500.00
inkl. MWSTmind.CHF 540.50

3. Vorsorgeauftrag

Bemessungsgrundlage: Gebühr nach gebotenem Zeitaufwand
Abschluss, Abänderung und Aufhebung

Art. 8a GebVNmind.CHF 300.00
inkl. MWSTmind.CHF 324.30

4. Inventare

Steuerinventar / Erbschaftsinventar / öffentliches lnventar

Bemessungsgrundlage: inventarisiertes Rohvermögen, d.h. Bruttobestand sämtlicher geldwerter Aktiven (wie Eigentum an Liegenschaften und Fahrnis, Nutzniessungsvermögen, Wertschriften, Bankguthaben, Versicherungsansprüche, Erbvorempfänge)Anhang 2 + MWST

5. Verfügung von Todes wegen

a) Öffentlich beurkundetes Testament / Erbvertrag

Abschluss, Abänderung und Aufhebung
Bemessungsgrundlage: Gebühr nach gebotenem Zeitaufwand

Art. 9 GebVNmind.CHF 500.00
inkl. MWSTmin. CHF 540.50


b) Eröffnung

Bemessungsgrundlage: Gebühr nach gebotenem Zeitaufwand

Art. 11 GebVNmind.CHF 300.00
inkl. MWSTmin. CHF 324.30

6. Erbenscheineorgeauftrag

Beurkundung eines Erbenscheins
Bemessungsgrundlage: Gebühr nach gebotenem Zeitaufwand

Art. 12 GebVNmind.CHF 200.00
inkl. MWSTmind.CHF 216.20

7. Beurkundungen zur Übertragung von Grundeigentum

Art. 13 GebVN

a) Grundstücksübertragung zur Tilgung güterrechtlicher Forderungen

Bemessungsgrundlage: Höhe der getilgten Forderung (bzw. Anrechnungswert oder Schuldübernahme oder amtlicher Wert der zu übertragenden Grundstücke, falls höher)Anhang 1 + MWST
 

b) Kaufvertrag 

Bemessungsgrundlage: KaufpreisAnhang 1 + MWST
 

c) Beurkundung eines Kaufrechtsvertrags

Bemessungsgrundlage: KaufpreisAnhang 1 + MWST
 

d) Abtretung auf Rechnung künftiger Erbschaft

Bemessungsgrundlage: Vertragswert, d.h.Anhang 1 + MWST
  • i. Amtlicher Wert bei der reinen Abtretung (weder Schuldübernahme noch Festsetzung eines Anrechnungswertes)

  • ii. Amtlicher Wert oder höhere Schuldübernahme bei der gemischten Abtretung (ohne Festsetzung eines Anrechnungswertes)

  • iii. Anrechnungswert (bei Festlegung eines Anrechnungswertes)

 

e) Beurkundung einer Grundstückversteigerung

Bemessungsgrundlage: SteigerungspreisAnhang 1 + MWST

8. Tausch

Bemessungsgrundlage: Summe aller Leistungen der ParteienAnhang 1 + MWST

9. Schenkung

Bemessungsgrundlage: Vertragswert, d.h.Anhang 1 + MWST

a) Amtlicher Wert bei der reinen Schenkung (weder Schuldübernahme noch Festsetzung eines Anrechnungswertes)

b) Amtlicher Wert oder höhere Schuldübernahme bei der gemischten Schenkung (ohne Festsetzung eines Anrechnungswertes)

c) Anrechnungswert (bei Festlegung eines Anrechnungswertes)

10. Selbständige und dauernde Rechte (z. B. Baurecht)

a) Errichtung und Änderung wesentlicher Vertragsbestimmungen

Bemessungsgrundlage: Jahreszins x 20 JahreAnhang 1 + MWST
Art. 13 GebVN
 

b) Verlängerung
Bemessungsgrundlage: Gebühr nach gebotenem Zeitaufwand

Art. 17 GebVNmind.CHF 100.00
inkl. MWST mind.CHF 108.10
 

c) Aufhebung (analog Planänderung)
Bemessungsgrundlage: Gebühr nach gebotenem Zeitaufwand

Art. 14 GebVNmind.CHF 500.00
inkl. MWST mind.CHF 540.50
 

d) Übertragung
wie Kaufvertrag (Ziffer 7.b)

11. Beurkundung einer Planänderung (Parzellierung, Grenzänderung und Vereinigung)

Bemessungsgrundlage: Gebühr nach gebotenem Zeitaufwand

Art. 14 GebVNmind.CHF 500.00
inkl. MWSTmind.CHF 540.50

12. Beurkundung im vereinfachten Verfahren

Bemessungsgrundlage: Gebühr nach gebotenem Zeitaufwand

Art. 15 GebVNmind.CHF 500.00
inkl. MWSTmind.CHF 540.50

13. Stockwerkeigentum

a) Errichtung

Bemessungsgrundlage: AnlagekostenAnhang 2 + MWST
Art. 16 GebVN
 

b) Änderung und Aufhebung
Bemessungsgrundlage: Gebühr nach gebotenem Zeitaufwand

Art. 16 Abs. 2 GebVNmind.CHF 100.00
inkl. MWSTmind.CHF 108.10

14. Dienstbarkeiten / Nutzniessung / Wohnrecht / Grundlasten

Errichtung, Änderung oder Aufhebung
Bemessungsgrundlage: Gebühr nach gebotenem Zeitaufwand

Art. 17 GebVNmind.CHF 100.00
inkl. MWSTmind.CHF 108.10

15. Grundpfandrechte (Schuldbrief, Grundpfandverschreibung)

Errichtung, Erhöhung und Umwandlung
Bemessungsgrundlage: Gebühr nach gebotenem Zeitaufwand

Art. 18 GebVNmind.CHF 200.00
inkl. MWSTmind.CHF 216.20

16. Vorverträge, Kaufs-, Vorkaufs- oder Rückkaufsrecht betreffend ein Grundstück

wie Kaufvertrag (Ziffer 7.b)

17. Bürgschaft

Beurkundung einer Bürgschaft oder eines Bürgschaftsversprechens
Bemessungsgrundlage: Gebühr nach gebotenem Zeitaufwand

Art. 19 GebVNmind.CHF 100.00
inkl. MWSTmind.CHF 108.10

18. Gründung und Kapitalveränderungen bei Gesellschaften

Art. 21 GebVN
a) Gründung AG, GmbH, Kommandit-AG

Bemessungsgrundlage: Gesellschaftskapital + AgioAnhang 4 + MWST
 

b) Kapitalerhöhung, Nachliberierung oder Kapitalherabsetzung einer AG

Bemessungsgrundlage: erhöhtes bzw. herabgesetztes Gesellschaftskapital + AgioAnhang 4 + MWST teils reduziert

19. Fusion, Spaltung, Umwandlung, Vermögensübertragung

a) Fusions-/Spaltungsbeschluss übernommene bzw. übertragende Gesellschaft
Bemessungsgrundlage: Gebühr nach gebotenem Zeitaufwand

Art. 24 bzw. 26 GebVNmind.CHF 50.00
inkl. MWSTmind.CHF 54.05
 

b) Fusions-/Spaltungsbeschluss der übernehmenden Gesellschaft

Wert der Anteils- und Mitgliedschaftsrechte inklusive der Ausgleichzahlungen und AbfindungenAnhang 4 + MWST
 

c) Umwandlung

Bemessungsgrundlage: Kapital der neuen GesellschaftAnhang 4 + MWST
 

d) Vermögensübertragung mit Grundstücken

Bemessungsgrundlage: Bruttowert aller Grundstücke bzw. Wert aller zu übertragenden Aktiven (falls zusätzlich übrige Vermögenswerte übertragen werden)Anhang 1 + MWST
 

e) Fusion von Familienstiftungen und kirchlichen Stiftungen

Bemessungsgrundlage: Aktivenüberschuss der übertragenen VermögenswerteAnhang 4 + MWST
 

f) Feststellungsurkunde Übertragung von Grundstücken
Bemessungsgrundlage: Gebühr nach gebotenem Zeitaufwand

Art. 25 GebVNmind.CHF 200.00
inkl. MWSTmind.CHF 216.20

20. Wechselprotest

Bemessungsgrundlage: Gebühr nach gebotenem Zeitaufwand

Art. 23 GebVNmind.CHF 200.00
inkl. MWSTmind.CHF 216.20

21. Übrige Feststellungsurkunden

Bemessungsgrundlage: Gebühr nach gebotenem Zeitaufwand

Art. 26 GebVNmind.CHF 50.00
inkl. MWSTmind.CHF 54.05

22. Beglaubigungen von Unterschriften bzw. Kopien

Bemessungsgrundlage: Gebühr nach gebotenem Zeitaufwand

Art. 27 GebVNmind.CHF 20.00
inkl. MWSTmind.CHF 21.62

23. Eidesstattliche Erklärung oder Gelübde

Bemessungsgrundlage: Gebühr nach gebotenem Zeitaufwand

Art. 28 GebVNmind.CHF 200.00
inkl. MWSTmind.CHF 216.20

24. Weitere Ausfertigungen

Weitere und neue Ausfertigungen
Bemessungsgrundlage: Gebühr nach gebotenem Zeitaufwand

Art. 29 GebVNmind.CHF 20.00
inkl. MWSTmind.CHF 21.62

25. Freiwillige öffentliche Beurkundungen

Öffentliche Beurkundungen von rechtsgeschäftlichen Erklärungen und Verträgen, die solcher Beurkundung nicht bedürfen.
Bemessungsgrundlage: Gebühr nach gebotenem Zeitaufwand

mind.CHF 300.00
inkl. MWSTmind.CHF 324.30
 

Die Preisbekanntgabeverordnung1 verlangt, dass überwälzte öffentliche Abgaben im Preis inbegriffen sein müssen (Art. 10 PBV). Deshalb verstehen sich, soweit ausnahmsweise nicht anders vermerkt, die angegebenen Tarife bzw. Preisinformationen inkl. Mehrwertsteuer (MWST). Die vorstehenden Gebühren umfassen gemäss Art. 3 Abs. 1 der Verordnung über die Notariatsgebühren:
 

  • die Entgegennahme der Rogation,

  • die Prüfung der Voraussetzungen für das Erstellen einer öffentlichen Urkunde,

  • die Vorbereitung der Urkunde,

  • die Durchführung des Beurkundungsverfahrens,

  • die Registrierung und Aufbewahrung der Urschrift,

  • das Erstellen und die Herausgabe von Ausfertigungen,

  • die Abschlussarbeiten, einschliesslich Aufbewahrung.

 

Die Notarinnen und Notare sind zur Einhaltung des Notariatstarifs verpflichtet.

 

Zu unterscheiden sind zwei Gebührenarten (Art. 2 GebVN):
 

  • Gebühren nach gestaffeltem Rahmentarif unter Berücksichtigung vom Arbeitsaufwand, Bedeutung des Geschäftes und der von der Notarin/vom Notar übernommenen Verantwortung.

  • Gebühren nach gebotenem Zeitaufwand auf der Basis der gesetzlich vorgeschriebenen Stundenansätze, der Bedeutung des Geschäftes und der von der Notarin/vom Notar übernommenen Verantwortung.

 

Gemäss Art. 50 Abs. 4 lit. b NG wird der Anspruch auf eine Gebühr und auf Auslagenersatz abgetreten an die Graf Krummenacher Partner GmbH.

B. Honorar

1.  Allgemeines

Für nicht in der Notariatsgebühr enthaltene Bemühungen wird ausser der Gebühr ein Honorar berechnet. Das Honorar pro Stunde beträgt für Dienstleistungen:

der Notarin/des NotarsCHF 325.00
der Notariatspraktikantin/des NotariatspraktikantenCHF 180.00
der Sachbearbeiterin/des SachbearbeitersCHF 120.00

In den folgenden Fällen beträgt das Honorar der Notarin/des Notars pro Stunde CHF 380.00:
 

  • bei Geschäften mit besonders hoher Verantwortung,

  • bei Schuldbrieferrichtungen mit einer Pfandsumme ab CHF 499'000.00,

  • bei Geschäften, die innert 24 Stunden seit Auftragserteilung erledigt werden müssen.

 

Das Honorar der Notarin/des Notars bemisst sich innerhalb des festgesetzten Rahmens nach der Bedeutung des Geschäftes, nach der von der Notarin/vom Notar übernommenen Verantwortung sowie nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Klientin/des Klienten.

 

Das Honorar für einen Brief bemisst sich nach dem Arbeitsaufwand Notarin/Notar, Sachbearbeiterin/Sachbearbeiter, beträgt aber mindestens CHF 40.00 pro Brief (Kurzbrief mindestens CHF 30.00 pro Brief). Das Honorar für ein Telefonat (inklusive Aktennotiz), welches eine Notarin/ein Notar führt, bemisst sich nach dem Arbeitsaufwand, beträgt aber mindestens CHF 40.00 pro Telefonat. Das Honorar für ein Telefonat (inklusive Aktennotiz), welches eine Sachbearbeiterin/ein Sachbearbeiter führt, bemisst sich nach dem Arbeitsaufwand, beträgt aber mindestens CHF 30.00 pro Telefonat.

 

Bei Geschäften im Honorarbereich ist ein Honorar beispielsweise auch für die folgenden Dienstleistungen geschuldet:

 

  • Erstellen und Versand Rechnung für Kostenvorschuss

  • Besorgen des Zahlungsverkehrs (pro Buchung CHF 15.00)

  • Grundbuchnachschlagung

  • Treuhand

  • Erstellen einer Fotokopie CHF 1.00

 

Das zusätzliche Honorar pro Mahnung beträgt CHF 25.00

 

1 Verordnung vom 11. Dezember 1978 über die Bekanntgabe von Preisen (Preisbekanntgabeverordnung, PBV, SR 942.211)

2. Erbteilungsverträge und Teilungsabrechnungen sowie Verträge über das Ausscheiden aus einer Erbengemeinschaft und über die Auslieferung von Vermächtnissen

Bemessungsgrundlage: Rohvermögen

8 o/oovon den ersten CHF 200'000.00mindestens CHF 500.00
7 o/oo von CHF 200'001.00bis CHF 400'000.00
6 o/oovon CHF 400'001.00bis CHF 600'000.00
5 o/oo von CHF 600'001.00bis CHF 1'000'000.00
4 o/oovon CHF 1'000'001.00bis CHF 2'000'000.00
3 o/oovon CHF 2'000'001.00bis CHF 3'000'000.00
2 o/oovon CHF 3'000'001.00bis CHF 5'000'000.00
1 o/oovon CHF 5'000’0001.00bis CHF 10'000'000.00
0,5 o/oovon CHF 10'000'001.00bis CHF 20'000'000.00 (max.)

Mindestens ist aber das Honorar nach Zeitaufwand geschuldet.

3. Kauf- und Sacheinlageverträge für nichtliegenschaftliche Werte

Bemessungsgrundlage: Vertragswert

2,5 o/oovon den ersten CHF 500'000.00mindestens CHF 200.00
2,0 o/oovon CHF 500'001.00bis CHF 1’000'000.00
1,5 o/oovon CHF 1'000'001.00bis CHF 2'000’00.00
1,0 o/oovon CHF 2'000'001.00bis CHF 5'000'000.00
0,5 o/oovon CHF 5'000'001.00bis CHF 10'000'000.00
0,25 o/oovon CHF 10'000'001.00bis CHF 20'000'000.00 (max.)

Mindestens ist aber das Honorar nach Zeitaufwand geschuldet.

C. Auslagen und Drittkosten

Auslagen, die nicht die Herstellung der Urkunde betreffen, oder sich aus Verrichtungen ausserhalb des Büros ergeben (wie Kopien, Porti, Telefonkosten, Reiseauslagen und dergleichen) sind in der Taxe nicht inbegriffen. Sie werden zusätzlich wie folgt berechnet: Porti: gemäss Posttarif; Telefon: gemäss Swisscom-Tarif; Reiseauslagen: effektive Kosten SBB 1. Klasse bei Bahnfahrt, CHF 1.50 pro Kilometer pro Autofahrt; Fotokopien: CHF 0.50 pro Kopie. Innerhalb des Verwaltungskreises Oberaargau und in der Stadt Bern werden keine Reiseauslagen belastet. In Geschäften ohne Gebühr darf eine Auslagenpauschale von mindestens CHF 30.00 pro Dossier in Rechnung gestellt werden. Bei eGvt-Geschäften sind zusätzlich Auslagen von CHF 30.00 geschuldet.

 

Drittkosten wie Registergebühren (z. B. Grundbuch, Handelsregister), Geometerkosten oder Steuern, die als Folge des notariellen Geschäftes erhoben oder veranlagt werden (z. B. Grundstückgewinnsteuer, Handänderungssteuer), sind in den vorstehenden Taxen nicht inbegriffen. Bei unbeglaubigten Grundbuchauszügen beträgt die Auslage pro Grundstück CHF 20.00.

D. Mehrwertsteuer

Zusätzlich zu den Positionen in den Buchstaben B. und C. hievor ist die gesetzliche Mehrwertsteuer geschuldet.

Stand: März 2024

Stand: März 2024