Im Familienrecht geht es oft um schwierige und immer auch sehr persönliche Lebensfragen. Wir gehen auf Ihre Interessen und Bedürfnisse ein und schauen gemeinsam, dass wir für Sie und Ihre Familie die bestmögliche Lösung finden.

  • Eheverträge

  • Vorsorgeaufträge

  • Personenrecht

  • Errichtung von Stiftungen

  • Stiftunqsänderungen

Im Ehevertrag können Ehepaare das Vermögen und die Güter im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nach eigenen Wünschen aufteilen. Vielleicht soll er die Meistbegünstigung des überlebenden Ehegatten festhalten, die Nachfolge regeln oder das eigene Vermögen schützen. Was auch immer Ihr Wunsch ist, wir beraten Sie gerne Ihren Bedürfnissen entsprechend. 



Urteilsunfähig kann man infolge einer Krankheit oder eines Unfalls werden. Mit einem Vorsorgeauftrag können Sie selbst bestimmen, wer Ihre Interessen im Falle der Urteilsunfähigkeit vertritt. Je nach Zusammensetzung des Vermögens muss ein Vorsorgeauftrag individuell formuliert werden. So vermeiden Sie nach der Validierung des Vorsorgeauftrages unliebsame Überraschungen.