Das Sachenrecht regelt unter anderem die Rechtsbeziehungen von Personen zu Sachen. Es ist im Zivilgesetzbuch (ZGB) geregelt und behandelt insbesondere das Eigentum und den Besitz an Sachen sowie Dienstbarkeiten, Pfandrechte und das Grundbuch.

Hier bieten wir Ihnen unsere Unterstützung an:

  • Kaufverträge

  • Abtretungsverträge

  • Schuldbriefe

  • Begründung von Stockwerkeigentum

  • Begründung von Miteigentum

  • Dienstbarkeitsverträge und Parzellierungen

  • Kaufrechts-, Rückkaufrechts- und Vorkaufsverträge

  • Landumlegungen aller Art

  • Abfassen von Nutzungs- und Verwaltungsreglementen

  • Versteigerungen

Bei Zweifamilienhäusern oder gemischt genutzten Objekten bieten wir die Begründung von Miteigentum an, um Steuerstundungen oder Steuerbefreiungen von der Bernischen Handänderungssteuer zu ermöglichen. Wir besorgen für Sie gerne die Wortlaute von Dienstbarkeiten, welche auf Grundstücken im Kanton Bern lasten.