Zunehmend werden wir angefragt, Geschäfte zu beurkunden mit Personen, welche nicht eindeutig urteilsfähig sind. Wir empfehlen Ihnen, bei absehbarer, drohender Urteilsunfähigkeit (wie zum Beispiel bei Altersdemenz, etc.), rechtzeitig mit uns Kontakt aufzunehmen. Vor jedem dauerhaften Heimeintritt sollte grundsätzlich geprüft werden, ob noch wichtige Geschäfte abgeschlossen werden müssen. Wir unterstützen Sie dabei gerne.